Unterlagen

Für das Versorgungsausgleichsverfahren

 

(Das ist der Ausgleich im Scheidungsverfahren, der beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften und sonstigen Altersversorgungen während der Ehezeit.):

  • Sozialversicherungsausweis bzw. Sozialversicherungsnummer
  • bei Beamten: Besoldungsstelle und Personalnummer
  • bei Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Name und Anschrift der Zusatzversorgungseinrichtung sowie Mitgliedsnummer und Versicherungsnummer
  • bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Arbeitgebers und Personalnummer
  • bei Rentenbezug: Rentenbescheid
  • bei Berufstätigkeit in der ehemaligen DDR: Sozialversicherungsbuch
  • bei ausländischen Anwartschaften: Name der ausländischen Versicherungseinrichtung sowie Versicherungsnummer bzw. Mitgliedsnummer
  • zum Nachweis von Ausbildungszeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres: Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Studienbescheinigungen, Wehrdienstbescheinigungen usw. in beglaubigter Kopie
  • für den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten: Geburtsurkunden der Kinder in beglaubigten Kopie, Geburtsurkunde des Antragstellers/in

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