Kosten
Beratungshilfe
Beratungshilfe ist das außergerichtliche Gegenstück zur Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe bekommt derjenige, dem nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt werden würde.
Die Beratungshilfe kann direkt beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Vom Amtsgericht erhalten Sie einen Beratungsschein, mit dem Sie zu dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Eine Rechtsberatung durch die Mitarbeiter am Amtsgericht ist diesen nicht gestattet.
Sie können auch direkt zum Rechtsanwalt, der dann den Antrag auf Beratungshilfe für Sie stellt. Sollte das Gericht jedoch die Gewährung der Beratungshilfe ablehnen, fallen die üblichen Rechtsanwaltskosten an.
Egal wo Sie den Antrag stellen, bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit, Mietvertrag, Verdienstbescheinigung, Versicherungspolicen etc. .
Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie auch bequem zu Hause ausfüllen u. ausdrucken und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen bei uns vorbeibringen.
Antrag auf Beratungshilfe
- beratungshilfe.pdf 68 kb