Verbraucherinsolvenz
Gerichtliche Schuldenbereinigung (Stufe 2)
Stimmen die Gläubiger nicht zu wird der Antrag bei Gericht auf Verbraucherinsolvenz gestellt. Sie benötigen dazu umfangreiche Formulare und eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch von einer anerkannten Stelle, zum Beispiel von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt.
Auch das Gericht versucht vor Eröffnung noch einmal eine unstreitige Lösung und stellt noch einmal einen außergerichtlichen Einigungsversuch auf.