Verbraucherinsolvenz
Vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren (Stufe 3)
Scheitert auch dieser gerichtliche Einigungsversuch, prüft das Gericht, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt. Dies ist jedoch regelmäßig dann der Fall, wenn eine Zahlungsunfähigkeit des Antragsstellers vorliegt. Dann wird das Verfahren eröffnet. Hierzu werden alle Gläubiger angeschrieben und die Ihre Forderungen zu der so genannten Insolvenztabelle anmelden müssen und ein Insolvenzverwalter bestimmt.