Verbraucherinsolvenz
Außergerichtliche Schuldenbereinigung (Stufe 1)
Das Gesetz schreibt als zwingende Voraussetzung vor, dass vor dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden muss.
Ähnlich wie im Fernsehen werden hier alle Gläubiger über ein mögliches Insolvenzverfahren informiert und gebeten einem Ratenzahlungsplan zuzustimmen, bei dem sie oft auf einen Teil der Forderungen verzichten sollen.
Geeignete Stellen wie anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte helfen bereits an dieser Stelle weiter. Die Kosten dabei sind meist über die Beratungshilfe gedeckt.
Stimmen die Gläubiger zu, erfolgt die Zahlung an diese entsprechend der getroffenen Vereinbarungen und das Verfahren ist an dieser Stelle beendent.