Kosten

Prozesskostenhilfe (PKH)

 

Mancher verzichtet oft auf die gerichtliche Durchsetzung Seiner Rechte, weil Er sich seiner Ansicht nach einen Prozess einfach gar nicht leisten kann. Unter Umständen kommt aber die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Betracht.

Früher war die Prozesskostenhilfe unter dem Begriff „Armenhilfe“ bekannt, heute ist dieser Begriff nicht mehr gültig und auch nicht mehr passend, denn es kann auch jeder normal verdienende Bürger in den Genuss von Prozesskostenhilfe kommen, wenn seinem Einkommen erhebliche Belastungen gegenüberstehen.

Da viele Bürger hohe Mieten zahlen, Unterhalt leisten müssen oder Kredite tilgen, lohnt sich die Prüfung der Gewährung der Prozesskostenhilfe oft auch für „Normalverdiener“.

Voraussetzungen der PKH:

  • Erfolgsaussichten – der beabsichtigte Prozess muss Aussicht auf Erfolg haben. Bei der Prüfung werden aber keine allzu strengen Maßstäbe von den Gerichten angewendet, oft genügt die Möglichkeit.
  • Fehlende Mutwilligkeit – Die Klageerhebung oder Verteidigung darf nicht mutwillig sein. Mutwillig handeln Sie dann, wenn Sie Klage wegen eines Anspruchs erheben, den ein vernünftiger Mensch nicht verfolgen würde.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse – PKH wird gewährt, wenn Sie weiterhin, die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können. D.h. Prozesskostenhilfe erhält derjenige, dem von Seinem Einkommen nach Abzug von Steuern, Wohnkosten, Versicherungsbeiträgen, Schulden etc. und unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr als ein monatlicher Betrag von 388,-€ zum Leben bleibt.

Die notwendigen Unterlagen müssen mit dem Antrag bei Gericht eingereicht werden. Bei Sozialhilfeempfängern genügt der letzte Sozialhilfebescheid.

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie auch bequem zu Hause ausfüllen u. ausdrucken und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen bei uns vorbeibringen.

 

Hier können sie gleich errechnen, ob sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben:
www.pkh-fix.de

 

Antrag auf Prozesskostenhilfe

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