Inkasso

Allgemein

 

In Zeiten knapper Kassen wird die Zahlungsmoral von privaten und geschäftlichen Gläubigern immer schlechter. Gängige Praxis vieler Firmen und Privatleuten ist es inzwischen geworden, die Zahlungsziele zu überschreiten. Dies führt sowohl für viele Firmen, als auch für Privatpersonen zu erheblichen Mehrkosten und Nachteilen, sei es, dass Kredite nicht bedient werden können oder Kredite aufgenommen werden müssen, um den Ausfall der Zahlungen abzufedern oder auch nur der hohe personelle Aufwand, der mit dem Mahnwesen verbunden ist.
Trotzdem oder gerade deshalb sollten Sie bereits bei kleinen Überschreitungen von Zahlungsfristen reagieren. Je schneller Sie reagieren, desto größer ist die Chance an Ihr Geld zu kommen. Die Erfahrung hat gezeigt, je älter die Forderung ist, desto schwieriger ist die Beitreibung.
Eine weitere Erfahrung unserer Tätigkeit ist, dass ein Schuldner versucht, den Gläubiger als erstes zu befriedigen, der ihm am meisten „auf die Nerven geht“.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, sofort und konsequent zu handeln.

Dazu bieten sich verschiedene Handlungsmöglichkeiten an, um die Forderungen beizutreiben:

1. Eigenleistung

Das Forderungsmanagement und Mahnwesen kann selbst oder durch entsprechendes Büropersonal erledigt werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass dieses lohnintensive Personal ständig vorgehalten und geschult werden muss, und zum Teil berechtigte Nebenforderungen wie Zinsen, Mahnkosten etc. nicht beachtet werden und somit Geld verschenkt wird.

2. Inkassobüro

Im außergerichtlichen Bereich liefern seriöse Inkassobüros oft gute Arbeit, durch den Einsatz entsprechender Software und geschulter Fachkräfte können Fristen, Zinsen, Kosten, Zahlungseingänge etc. gut überwacht werden.
Problematisch wird es jedoch, wenn eine außergerichtliche Eintreibung der Kosten nicht gelingt und der nächste Schritt, die Erhebung eines gerichtlichen Mahnbescheides erforderlich wird.
Im Mahnverfahren besteht für den Schuldner die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Viele Schuldner nutzen trotz der Rechtmäßigkeit und Fälligkeit der Forderung diese Möglichkeit, um Zeit zu gewinnen, und das Verfahren zu verzögern. Hier enden dann die Möglichkeiten der Inkassobüros, und die Einschaltung eines Anwalts wird erforderlich.
In diesem Fall haben Sie finanzielle Nachteile. Die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens anfallenden Kosten sind nur insoweit zu erstatten, als sie auch bei einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts angefallen wären.
Wird eine Forderung zunächst einem Inkassounternehmen übertragen und dann zur gerichtlichen Beitreibung an einen Anwalt weitergegeben, so sind nur die für den Rechtsanwalt anfallenden Kosten zu erstatten. Die Kosten des Inkassounternehmens hat der Gläubiger zu tragen.

3. Inkasso durch eine Rechtsanwaltskanzlei

Die letzte, und aus unserer Sicht vorzuziehende Variante, ist die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei.
Hier wird zunächst einmal geprüft, ob die Forderung überhaupt durchsetzbar ist, und hier wird man Sie umfassend über die Risiken aufklären und eventuell bei einer zweifelhaften Forderung oder einer Forderung gegen insolvente Schuldner, nach Abwägung der Chancen, von einer Geltendmachung abraten, unter dem Motto „Schlechtem Geld wirft man kein gutes hinterher!“.
Außerdem liegt hier das gesamte Verfahren, von der Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung, in „einer Hand“ und kann so effizient und zeitsparend durchgeführt werden. Dies ist umso wichtiger, als die Verfahrensabläufe an den Gerichten eine immer größere Zeitdauer in Anspruch nehmen.
Die Zahlungseingänge, Fristen und Nebenkosten können mit Hilfe spezieller Software effektiv überwacht werden, und es gehen Ihnen keine berechtigten Nebenkosten mehr verloren. Sie müssen sich um die Verwaltung Ihrer Forderungen nicht mehr kümmern und sparen damit wertvolle Zeit.

Bleibt schließlich die Kostenfrage. Das anwaltliche Inkasso ist nicht teurer als die Beauftragung eines Inkassobüros. Im Gegenteil, die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung hat vollumfänglich der Schuldner zu tragen. Inwieweit Honorar berechnet wird, wenn dieses von Schuldnerseite nicht erstattet werden kann (z.B. Insolvenz), werden wir im Rahmen des RVG individuell vereinbaren. Dies ist abhängig von der Höhe der Forderungen und dem Auftragsvolumen. Bei einem größeren und regelmäßigen Mahnaufkommen bieten sich auch im Rahmen des RVG Möglichkeiten an, wie die Kosten für Sie planbar und überschaubar werden. Hier beraten wir Sie gerne auch persönlich.

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